Galatasaray Offizielle Fussballschule

Dortmund-Castrop-Rauxel©

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Adresse:

Industriestr. 1a
44577 Castrop-Rauxel

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.06.2026

  1. Teilnahme: Die Teilnahme am Trainingsangebot der Fußballschule erfolgt nach erfolgreicher Anmeldung.
  2. Vertragslaufzeit: Der Vertrag hat je nach Auswahl auf Seite 1, Punkt 5, eine Mindestlaufzeit von 12 oder 6 Monaten.
  3. Kündigung: Die Kündigung hat schriftlich per Brief oder E-Mail mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu erfolgen.
  4. Vorzeitiger Austritt: Ein vorzeitiger Austritt ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  5. Zahlungsmethoden: Die Zahlung erfolgt jeweils zum 1. eines Monats selbstständig per Dauerauftrag. Bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung tritt das unterzeichnete SEPA-Lastschriftmandat automatisch in Kraft.
  6. Rücklastschriften und Mahnungen: Rücklastschriftkosten sowie angemessene Mahn- und Bearbeitungsgebühren trägt der Vertragspartner bzw. der gesetzliche Vertreter.
  7. Zahlungsverzug: Bei offenen oder wiederholt nicht eingelösten Zahlungen behält sich die Fußballschule vor, offene Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich
    geltend zu machen.
  8. Zahlungsanpassungen: Die Fußballschule behält sich eine angemessene Anpassung der monatlichen Zahlungssumme vor.
  9. Ferien und Feiertage: Während der Ferien und an Feiertagen kann das Angebot eingeschränkt stattfinden, ohne dass die monatliche Zahlung entfällt.
  10. Trainingsausfall: Einzelne ausgefallene Trainingsstunden oder -einheiten berechtigen nicht zur Zahlungsminderung oder Rückerstattung.
  11. Krankheit / Zahlungsruhe: Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Bei längerer nachgewiesener Krankheit kann die Fußballschule freiwillig eine Zahlungsruhe gewähren. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Eine Zahlungsruhe kann nur bei Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. einer ärztlichen Bescheinigung) gewährt werden. Während der genehmigten Zahlungsruhe ruht die Vertragslaufzeit entsprechend und verlängert sich um den Zeitraum der Ruhephase.
  12. Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes bzw. Spielers an die Betreuungsperson und endet nach Veranstaltungsende.
  13.  Abholung: Die Erziehungsberechtigten sind für die pünktliche Abholung des Kindes bzw. Spielers verantwortlich.
  14. Verhalten: Respektloses oder störendes Verhalten gegenüber Trainern, Mitarbeitern, Teilnehmern oder anderen Spielern kann zum Ausschluss von
    Trainingsstunden oder -einheiten führen.
  15. Ausschluss: Die Fußballschule kann Teilnehmer bzw. Spieler aus wichtigem Grund ausschließen. Die Zahlungspflicht bleibt bis zum regulären Vertragsende
    bestehen.
  16. Hausrecht: Es gelten zusätzlich die jeweiligen Hausordnungen oder Regelungen der jeweiligen Trainings- oder Veranstaltungsorte.
  17. Änderungen organisatorischer Abläufe: Die Fußballschule behält sich organisatorische Änderungen von Trainingszeiten, Trainern, Betreuern, Trainingsgruppen
    oder Standorten vor.
  18. Kein Anspruch auf bestimmte Trainer, Betreuer oder Mitarbeiter: Ein Anspruch auf bestimmte Trainer, Betreuer oder Mitarbeiter besteht nicht.
  19. Kommunikation: Die Kommunikation kann organisatorisch über verschiedene Kommunikationskanäle, Messenger-Dienste, Apps, soziale Netzwerke, E-Mail oder
    Telefon erfolgen.
  20. Elektronische Kommunikation: Die Fußballschule ist berechtigt, vertragsbezogene Informationen und organisatorische Mitteilungen auch elektronisch per E-Mail,
    Messenger-Diensten, Apps oder sozialen Netzwerken zu übermitteln.
  21. Gesundheitliche Angaben: Relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Besonderheiten sind vor der Teilnahme mitzuteilen.
  22. Teilnahme und Gesundheitszustand: Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten bzw. die Teilnehmer oder Spieler, dass keine gesundheitlichen
    Einschränkungen bekannt sind, die einer sicheren Teilnahme am Trainingsbetrieb entgegenstehen. Bestehende Erkrankungen, Verletzungen, körperliche
    Einschränkungen, Allergien oder sonstige gesundheitliche Besonderheiten, die für die Teilnahme relevant sein könnten, sind dem Betreiber vor Trainingsbeginn
    unaufgefordert mitzuteilen. Änderungen des Gesundheitszustandes während der Vertragslaufzeit sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Den
    Erziehungsberechtigten bzw. den Teilnehmern oder Spielern ist bekannt, dass die Teilnahme am Trainingsbetrieb trotz ordnungsgemäßer Durchführung mit
    sporttypischen Verletzungsrisiken verbunden sein kann. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Der Betreiber haftet nur für Schäden, die
    auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
    oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Es wird empfohlen, eine ausreichende private Kranken- und Unfallversicherung
    abzuschließen.
  23. Haftung: Die Fußballschule haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  24. Wertsachen: Für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  25. Foto- und Videoaufnahmen: Foto- und Videoaufnahmen dürfen ausschließlich im Rahmen der erteilten Zustimmung für Zwecke der Fußballschule verwendet
    werden.
  26. Datenschutz: Personenbezogene Daten, Vertragsdaten und Zahlungsinformationen werden ausschließlich für die Verwaltung der Fußballschule verarbeitet und
    entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
  27. Digitale Unterlagen: Digital übermittelte oder eingescannte Unterlagen gelten als wirksam.
  28. Schriftform: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  29. Höhere Gewalt: Bei Umständen höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Ausfällen von Räumlichkeiten oder vergleichbaren Ereignissen besteht kein
    Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung.
  30. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen unberührt.
  31. Widerruf: Verbrauchern stehen gesetzliche Widerrufsrechte nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu.